Förderung von selbstgenutzem Wohneigentum

Das Land NRW fördert den Bau, Erwerb oder die Modernisierung einer selbstgenutzten Immobilie durch Vergabe zinsgünstiger Darlehen. Gefördert werden der Neubau und der erstmalige Erwerb eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung. Förderberechtigt sind Haushalte mit Kindern oder schwerbehinderten Angehörigen, deren anrechenbares Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Eine Förderung ist immer nur dann möglich, wenn mit dem Bau noch nicht begonnen wurde oder noch keine verbindlichen Kaufverträge abgeschlossen wurden.

Förderung von selbst genutztem Wohneigentum in NRW nach den WFB 2013

In den eigenen vier Wänden - dem eigenen Haus oder der eigenen Wohnung - zu leben, gehört zu den größten Wünschen vieler Menschen. Die Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen können Ihnen helfen, diesen Wunsch zu erfüllen. Das Land NRW fördert unter bestimmten Voraussetzungen den Erwerb von Wohn- eigentum. Gefördert werden Familien mit Kindern oder auch Familien mit schwerbehinderten Angehörigen.

Einkommensgrenzen

Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung des Landes NRW sind Einkom- mens grenzen zu beachten, die bei der Förderung selbst genutzten Wohneigen- tums der Haushalt des Eigentümers einhalten muss.

Bei Angestellten oder Arbeitern liegen die Einkommensgrenzen bei Bruttojahresgehältern von etwa:

 
Anzahl der Personen
 
 
Haushalt allgemein
 
 
Junges Ehepaar *
 
 
2 Personen
 
 
41.900,00 €
 
 
46.400,00 €
 
 
mit 1 Kind
 
 
42.300,00 €
 
 
46.800,00 €
 
 
mit 2 Kindern
 
 
50.800,00 €
 
 
55.300,00 €
 
 
mit 3 Kindern
 
 
59.300,00 €
 
 
64.800,00 €
 
 
mit 4 Kindern
 
 
67.800,00 €
 
 
72.300,00 €
 

 

*) Junges Ehepaar = Keiner der beiden Ehegatten darf das 40. Lebensjahr vollendet haben, nur bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres nach dem Jahr der Eheschließung

Die Tabelle enthält die Einkommensgrenzen und das für eine Förderung „maximal mögliche Brutto-Jahreseinkommen“ eines „normalen“ Arbeitnehmer-Haushaltes. Für das "Brutto-Jahreseinkommen" wurde unterstellt, dass Steuern und Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung gezahlt werden. Werbungs- kosten sind mit dem Pauschalbetrag von 920,00 Euro berücksichtigt. Höhere Werbungskosten können ggfs. höhere Einkommen erlauben. Die Angaben zum "Brutto-Jahreseinkommen" können für Beamte und Selbständige keine Anwendung finden, bitte lassen Sie sich hierzu von uns gesondert beraten. Dies gilt auch bei anderen Haushalts-Konstellationen (z.B. mehr als 2 Erwachsene) und Einkünften aus anderen Einkunftsarten (z.B. Einkünfte aus Kapitalvermögen). Für junge Ehepaare, schwerbehinderte Menschen, Alleinerziehende, Kinder mit eigenem Einkommen und bei gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen von Haushaltsangehörigen gelten unter bestimmten Voraussetzungen Frei- und Abzugsbeträge, die ein höheres Einkommen erlauben. Bitte lassen Sie sich auch hierzu von uns beraten.

Weitere Bedingungen

Weitere Voraussetzung ist der Einsatz von Eigenkapital, bei Neubauten mindestens 5 % der Gesamtkosten und bei Gebrauchtimmobilien mindetens 10 % des Kaufpreises inklusive Kaufnebenkosten. Die Darlehen sind bei den entsprechenden Bewilligungs- behörden zu beantragen. Rechtsansprüche auf diese Mittel bestehen nicht. Wir unterstüzten Sie gerne bei der Beantragung dieser Fördermittel und begleiten die gesamte Finanzierung bis zur vollen Auszahlung aller Darlehensmittel.

Weiteres erfahren Sie im direkten Gespräch mit unseren Beratern.

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